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Studienordnung

Das Wichtigste kompakt zusammengefasst

Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten studienrechtlichen Informationen. Nähere Details finden Sie im Curriculum.

Prüfungsordnung

Alle Lehrveranstaltungen gelten als prüfungsimmanent und müssen positiv abgeschlossen werden. Teilleistungen können bei negativer Beurteilung maximal dreimal wiederholt werden.

Positiv abgelegte Prüfungen an Universitäten oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung können bei inhaltlicher Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.

Pflichpraxis

Im Universitätslehrgang Sportjournalismus ist eine facheinschlägige Pflichtpraxis im Ausmaß von 100 Stunden (dies entspricht 4 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren.

Studienabschluss

Voraussetzung für den Abschluss des Universitätslehrgangs sind die vollständige Entrichtung der Lehrgangsgebühr, die positive Ablegung aller Prüfungen sowie die Erfüllung der Anwesenheit von mehr als 80%.

AbsolventInnen des Universitätslehrgangs erhalten mit dem Abschlusszeugnis die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Akademischer Sportjournalist" bzw. "Akademische Sportjournalistin".

Informationen zum Curriculum

Informationen zum Lehrplan des Lehrgangs Sportjournalismus

Ansprechperson

Beratung und Informationen

Diana Michel
Fachbereich
Sport- und Bewegungswissenschaft
Schlossallee 49 
A-5400 Hallein-Rif

 


Tel.: +43(0)662-8044-4878
Fax: +43(0)662-8044-4889
E-Mail: diana.michelplus.ac.at